Ich bin MG´s Meinung. Und, zu deiner Angabe hinsichtlich der Anzeige des Zulassungsbesitzers wg. "Überlassen zu einer Straftat"..... wo steht da im Gesetz, dass man sein Auto niemandem überlassen darf (ja, das schon, aber nicht unter diesen Voraussetzungen, hast wohl einen Führerschein denke ich und ...