Vielen Dank für die kompetente Hilfe!
Eines noch: Ich habe leider erfahren, dass die Garagen im Grundbuch als "Lagerraum" bezeichnet werden! Da schaut jetzt wahrscheinlich die ganze Sache wieder anders aus ... :?
Muss die Einfahrt vor einem "Lagerraum" überhaupt freigehalten werden?
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- 23.10.2009, 14:51
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Parken vor der Eigengarage
Hallo!
Folgender Fall beschäftigt mich:
Vor dem Mehrparteien-Wohnhaus befindet sich ein ca. 3 Meter breiter, asphaltierter Gemeinschaftsgrund welcher auf der einen Seite durch den Gehsteig und auf der anderen Seite durch 4 Einzelgaragen (welche den untersten Teil des Wohnhauses bilden) sowie durch ...
Folgender Fall beschäftigt mich:
Vor dem Mehrparteien-Wohnhaus befindet sich ein ca. 3 Meter breiter, asphaltierter Gemeinschaftsgrund welcher auf der einen Seite durch den Gehsteig und auf der anderen Seite durch 4 Einzelgaragen (welche den untersten Teil des Wohnhauses bilden) sowie durch ...