Hi!
Ich sehe die Sache etwas anders: Erstmals ist festzustellen, dass im Anwendungsbereich des ABGB (MRG ist nicht anwendbar) ein Kauf die Miete nicht bricht, sondern der Käufer in den Mietvertrag eintritt, wenn, wie in Ihrem Fall, das Bestandobjekt schon "übergeben" (faktisch) wurde. Dieser ...
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- 01.12.2009, 22:21
- Forum: Mietrecht
- Thema: Instandhaltungspflicht und vorzeitige Kündigung (lang!)
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- 25.11.2009, 09:01
- Forum: Straßenverkehrsrecht
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- 25.11.2009, 08:43
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- Thema: Onlinekauf - Geld weg - kein Produkt
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- 25.11.2009, 08:09
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- 24.11.2009, 20:45
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- 24.11.2009, 18:56
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- Thema: Onlinekauf - Geld weg - kein Produkt
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Hallo!
Bevor Sie Ihre € 250 einklagen können, müssen Sie erst den Kaufvertrag auflösen. Am besten richten Sie ein Schreiben an den Vertragspartner, in dem Sie die Übergabe der Playstation binnen 14 Tagen bei sonstigem Rücktritt vom Vertrag fordern (die Nachfristsetzung ist leider nötig, bevor Sie ...
Bevor Sie Ihre € 250 einklagen können, müssen Sie erst den Kaufvertrag auflösen. Am besten richten Sie ein Schreiben an den Vertragspartner, in dem Sie die Übergabe der Playstation binnen 14 Tagen bei sonstigem Rücktritt vom Vertrag fordern (die Nachfristsetzung ist leider nötig, bevor Sie ...
- 24.11.2009, 17:31
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- Thema: wert wohnrecht - war damals krank
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- 20.11.2009, 20:28
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- Thema: Dienstvertrag auflösen ?
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- 20.11.2009, 17:35
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- Thema: Dienstvertrag auflösen ?
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Hallo!
1) Der Zivildienst ändert prinzipiell nichts an Ihren Kündigungsmodalitäten; der erweiterte Kündigungsschutz betrifft vornehmlich den Arbeitgeber. Daher gilt die allgemeine Regelung: Wenn Sie Angestellter sind (vorbehaltlich etwaiger, abweichender Regelungen durch Kollektivvertrag) beträgt ...
1) Der Zivildienst ändert prinzipiell nichts an Ihren Kündigungsmodalitäten; der erweiterte Kündigungsschutz betrifft vornehmlich den Arbeitgeber. Daher gilt die allgemeine Regelung: Wenn Sie Angestellter sind (vorbehaltlich etwaiger, abweichender Regelungen durch Kollektivvertrag) beträgt ...
- 20.11.2009, 08:37
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- Thema: Kommentare Recht
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- 19.11.2009, 17:30
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- Thema: Nachbarschaftsstreit und Eigentum
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- 19.11.2009, 17:01
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- Thema: Gewerbe vergessen anmelden - Selbstanzeige?
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Hallo!
Zur Beantwortung der Frage gehe ich davon aus, dass die ausgeübte Tätigkeit tatsächlich unter die GewO fällt. Dann findet sich die relevante Bestimmung in § 366 (1) Z 1 GewO: Die Ausübung eines Gewerbes ohne Gewerbeberechtigung (Anmeldung) ist eine Verwaltungsübertretung und mit bis zu € 3 ...
Zur Beantwortung der Frage gehe ich davon aus, dass die ausgeübte Tätigkeit tatsächlich unter die GewO fällt. Dann findet sich die relevante Bestimmung in § 366 (1) Z 1 GewO: Die Ausübung eines Gewerbes ohne Gewerbeberechtigung (Anmeldung) ist eine Verwaltungsübertretung und mit bis zu € 3 ...