§ 14 KFG
(3) Kraftwagen müssen vorne mit zwei Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein, mit denen weißes Licht ausgestrahlt und dadurch anderen Straßenbenützern das Fahrzeug erkennbar gemacht und das richtige Abschätzen seiner Breite ermöglicht werden kann (Begrenzungslicht); mit ihnen darf jedoch ...
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- 22.01.2010, 00:49
- Forum: Straßenverkehrsrecht
- Thema: Blinker auf Standlicht KFG Suche nach gesetz
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