Ich vermute, Sie meinen dass ihre Frau Unterhalt gem §66 EheG bezieht, da ihr Ex-Mann wegen alleinigen/überwiegenden Verschulden verurteilt wurde.
Es ändert sich nichts am Unterhaltsanspruch, wenn der von Ihnen genannte Fall eintritt.
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- 16.12.2009, 13:18
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- 15.12.2009, 13:47
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vielleicht sollte ich den Sachverhalt noch etwas konkretisieren.
Während der Ehegatte berufstätig war, konnte die Ehegattin dank der zunehmenden Eigenständigkeit der Kinder die Haushaltsarbeit immer weiter verringern. Man sah sie den ganzen Vormittag mit ihrem (laut eigener Aussage) aus Langweile ...
Während der Ehegatte berufstätig war, konnte die Ehegattin dank der zunehmenden Eigenständigkeit der Kinder die Haushaltsarbeit immer weiter verringern. Man sah sie den ganzen Vormittag mit ihrem (laut eigener Aussage) aus Langweile ...
- 14.12.2009, 20:53
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Weigerung einer Erwerbstätigkeit
Grüß Gott an alle,
ich habe eine einfache Frage zum Eherecht.
Zwei Ehegatten haben im Zuge der gemeinsamen Lebensgestaltung vereinbart, dass die Gattin nach der Geburt des Kindes ihr Studium abbricht um sich um den Haushalt und die Kindererziehung zu widmen.
Nach dem nun beide Kinder volljährig ...
ich habe eine einfache Frage zum Eherecht.
Zwei Ehegatten haben im Zuge der gemeinsamen Lebensgestaltung vereinbart, dass die Gattin nach der Geburt des Kindes ihr Studium abbricht um sich um den Haushalt und die Kindererziehung zu widmen.
Nach dem nun beide Kinder volljährig ...