Hallo-
folgender fiktiver Fall:
Student A studiert an einer Hochschule in Österreich. (FH)
Während er seine Diplomarbeit anfertigen möchte, erkrankt seine Mutter unheilbar an Krebs. Die Studiengangsleitung gewährt dem Studenten eine zusätzliche Frist von 4 Wochen zur regulären Bearbeitungszeit von ...
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- 19.01.2010, 20:30
- Forum: Universitätsrecht
- Thema: Hochschule Schmerzensgeld
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