kein problem
entweder es nimmt jemand anders die Verantwortung (mUtter z.b.) oder man hat die Möglichkeit, im Verfahren auch auf Strafreduktion zu beeinspruchen ...
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- 28.01.2010, 21:35
- Forum: Straßenverkehrsrecht
- Thema: Lenkerauskunft erhalten
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- 28.01.2010, 21:32
- Forum: Straßenverkehrsrecht
- Thema: Fahrererhebung
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lenkererhebung
Eine Lenkererhbung deutet auf eine Anzeige hin (anstelle einer Anonymverfügung) . Heißt aber vorerst nur, daß eine etwas höhere Strafe droht (ab 40,-) oder so ..
es wird ein Verfahren eröffnet, in dem man aber Einspruch (bis zu einem jahr) erheben kann .. und nötigenfalls einen Anwalt beiziehen ...
es wird ein Verfahren eröffnet, in dem man aber Einspruch (bis zu einem jahr) erheben kann .. und nötigenfalls einen Anwalt beiziehen ...