Guten Tag,
eine konkrete Frage zur Verjährungsfrist, hier die Fakten:
1997: Ausstellung eines Haftbefehl mit Verdacht auf Betrug/schwerer Betrug, eventl. gewerbsmässiger Betrug. Also Höchststrafe max. 10 Jahre.
Es kam damals zu keiner Verhaftung, da sich der Beschuldigte der Verhaftung entzog und ...
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- 29.01.2010, 14:25
- Forum: Recht Allgemein
- Thema: Strafrecht - Verjährungsfrist
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