Die Suche ergab 1 Treffer

von Peter Nemeth1
13.02.2010, 11:12
Forum: Mietrecht
Thema: Klausel des Mietvertrags nichtig?
Antworten: 2
Zugriffe: 2064

nun...

ich denke, das diese vereinbarung grundsätzlich gültig wäre....

NUR:

3 wege:

den eigentümer oder die verwaltung nachweislich informieren,
das sie für alle verschwundenen gegenstände aus ihrer wohnung
die haftung zu übernehmen haben.

2 tes zusatzschloss montieren.
(vorher nachfragen, ...sie ...