ich denke, das diese vereinbarung grundsätzlich gültig wäre....
NUR:
3 wege:
den eigentümer oder die verwaltung nachweislich informieren,
das sie für alle verschwundenen gegenstände aus ihrer wohnung
die haftung zu übernehmen haben.
2 tes zusatzschloss montieren.
(vorher nachfragen, ...sie ...
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- 13.02.2010, 11:12
- Forum: Mietrecht
- Thema: Klausel des Mietvertrags nichtig?
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