<t>Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich ersuche um Hilfestellung bzw. Definition folgender, im AZG verwendeten, Begriffe:
Begriff der Arbeitszeit
§ 2.(1) Im Sinne des Bundesgesetzes ist:
1. Arbeitszeit die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne Ruhepausen;
2. Tagesarbeitszeit die ...
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- 12.04.2010, 11:28
- Forum: Recht Allgemein
- Thema: Begriffsdefinition?!
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