Also, ein Superädifikat ist es eindeutig, schon seit 20 Jahren. ;-) Art der Bauweise, nicht als dauerhaftes Bauwerk vorgesehen ..
Danke für den Hinweis mit der Urkundensammlung.
Für mich stellt sich halt die Frage, ob meine Freundin wirklich so auf die Bedingungen eingehen muss. Im AGBG wird ja nur ...
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- 27.10.2010, 07:02
- Forum: Recht Allgemein
- Thema: Superädifikat erworben ohne Vertrag mit Grundeigentümer
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- 26.10.2010, 19:00
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- Thema: Verpflichtung zur Wareneingangsprüfung?
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Die Frage ist zwar schon eine Weile her, aber ich geb mal trotzdem eine kurze Antwort: Die kaufmännische Sorgfaltspflicht der Warenkontrolle würde beide treffen, den Händler wie den Bäcker. Also sind beide Schuld. Wobei die Verantwortung des Händlers für Folgeschäden (Salzgebäck) im allgemeinen eher ...
- 26.10.2010, 18:35
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- Thema: Rücktritt von Rechnung...
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- 26.10.2010, 11:26
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- Thema: Superädifikat erworben ohne Vertrag mit Grundeigentümer
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Superädifikat erworben ohne Vertrag mit Grundeigentümer
Liebe Foristen, ich habe folgendes, etwas kompliziertes Problem.
Meine Lebensgefährtin hat ein bestehendes Wochenendhaus als Superädifikat erworben, Kaufvertrag, Notar, Eintrag im Grundbuch. Alles ist schon gelaufen. Zum Zeitpunkt des Erwerbs war der Mietvertrag des vorigen Eigentümers mit dem ...
Meine Lebensgefährtin hat ein bestehendes Wochenendhaus als Superädifikat erworben, Kaufvertrag, Notar, Eintrag im Grundbuch. Alles ist schon gelaufen. Zum Zeitpunkt des Erwerbs war der Mietvertrag des vorigen Eigentümers mit dem ...