Hallo!
Hier der Sachverhalt:
Hausbesitzer A ist von gesetzeswegen (§93 StVO) verpflichtet die nahegelegenen Gehsteige und Gehwege von Schnee und Verunreinigungen zu säubern sowie diese zu streuen.
Hausbesitzer A hat die Verwaltung dieser Liegenschaft der Hausverwaltung B übergeben ...
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- 08.05.2013, 14:57
- Forum: Recht Allgemein
- Thema: Schadenersatz an Hausverwalter
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