Ja, das könnten Sie machen.
Bestenfalls zieht er seine Klage zurück.
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- 08.04.2011, 15:57
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- 06.04.2011, 20:12
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- 06.04.2011, 19:53
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- Thema: Wirtschaft Heute: Frage Vertragsrecht, Vollmacht
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Re: Wirtschaft Heute: Frage Vertragsrecht, Vollmacht
Haben sie denn einen Auftrag von Ihrem Chef erhalten?Simone Neubauer hat geschrieben:Servus,
Ich habe es leider versäumt mit meinem Chef darüber zu sprechen und bin mir nun nicht sicher, ob dieser Vertrags wirksam ist?
Wenn ja, für welches Geschäft?
- 06.04.2011, 18:56
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- Thema: fragen zu staatsanw. ermittlungsverfahren und pol. vernehmun
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- 06.04.2011, 17:40
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- 06.04.2011, 16:20
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ad b)
Ich denke, die Frage bezieht sich auf die Möglichkeit, einen Fortführungsantrag zu stellen. Dies wird üblicherweise im Zuge der Einstellung des Ermittlungsvefahrens dem "Opfer" mitgeteilt.
Nachzulesen unter:
http://www.jusline.at/195._Antrag_auf_F ... _StPO.html
Ich denke, die Frage bezieht sich auf die Möglichkeit, einen Fortführungsantrag zu stellen. Dies wird üblicherweise im Zuge der Einstellung des Ermittlungsvefahrens dem "Opfer" mitgeteilt.
Nachzulesen unter:
http://www.jusline.at/195._Antrag_auf_F ... _StPO.html
- 05.04.2011, 15:38
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- 05.04.2011, 12:48
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- 05.04.2011, 12:36
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- 05.04.2011, 09:42
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Re: Mahnbescheid aus Deutschland
Georg hat geschrieben:
-> § 14 KSchG. Gerichtsstand des Kunden, gilt nur Verbraucher. Homepage betreiben, spricht gegen Verbraucherbegriff. Grundsätzlich Klage aus D zulässig.
Das ist der feine Unterschied.MG hat geschrieben:@Georg: Jeder, der eine hompage hat, ist Unternehmer?
Herr Janda was machen Sie mit Ihrer Homepage?
- 04.04.2011, 21:54
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- 04.04.2011, 21:48
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Re: Mahnbescheid aus Deutschland
. Habe denen immer wieder genantwortet, das ich fuer ein Jahr die Homepage haben wollte und nicht mehr und weniger.
->Schriftverkehr könnte als nachweis für kündigung dienen, zB.
"Wir fordern Sie auf zu bezahlen.......andernfalls gekündigt wird."
Der Punkt wird sein, dass der Vertrag gem. den ...
->Schriftverkehr könnte als nachweis für kündigung dienen, zB.
"Wir fordern Sie auf zu bezahlen.......andernfalls gekündigt wird."
Der Punkt wird sein, dass der Vertrag gem. den ...
- 03.04.2011, 21:52
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- 03.04.2011, 19:09
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- 03.04.2011, 02:04
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- Thema: beim Be- und Entladen das Fzg. meiner Freundin beschädigt
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Die Bestimmung soll klar legen, dass Schaeden, die durch die KFZ-Haftpflicht abgedeckt waeren , nicht durch die HH Vers. getragen werden. Daher ja auch die Einschr. Kennzeichen etc. Weil das an das EKHG anknuepft.
Das Einladen eines Koffers in den PKW durch einen Dritten faellt mM nicht unter den ...
Das Einladen eines Koffers in den PKW durch einen Dritten faellt mM nicht unter den ...