Hallo!
Sie haben mMn folgende Möglichkeiten:
1. Sie schildern Ihr Problem beim Verkäufer und verlangen einen Umtausch.
2. Sie können den Kaufvertrag binnen 3 Jahren wegen Irrtum anfechten. Die Anfechtung erfolgt gerichtlich mittels Klage. Lassen Sie sich unbedingt von einem Rechtsanwalt beraten ...
Die Suche ergab 2 Treffer
- 21.08.2011, 17:43
- Forum: Recht Allgemein
- Thema: Umtausch von Sachen nach über 2 Jahren
- Antworten: 3
- Zugriffe: 2828
- 21.08.2011, 17:08
- Forum: Mietrecht
- Thema: Ausmalpflicht
- Antworten: 1
- Zugriffe: 1902
Ausmalpflicht
Der Mieter unterzeichnet bei Vertragserstellung ein vom Vermieter vorgelegtes Zusatzformular, in welchem folgende Klausel Verwendung findet:
Der Mieter verpflichtet sich bei Beendigung des Mietverhältnisses den Mietgegenstand von einem Professionisten neu ausmalen zu lassen, da der Mietgegenstand ...
Der Mieter verpflichtet sich bei Beendigung des Mietverhältnisses den Mietgegenstand von einem Professionisten neu ausmalen zu lassen, da der Mietgegenstand ...