Ich habe einen Sohn (Alter: 13 Jahre) der bei seiner Mutter in Deutschland lebt. An die Mutter (ehemalige Freundin) bezahle ich regelmäßig Unterhalt.
Die Höhe des Unterhalts entspricht dem österr. Gesetz und es entspricht auch den deutschen Gesetzen. Ich bin auch mit meiner ehemaligen Freundin nicht ...
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- 14.02.2012, 21:47
- Forum: Ehe- und Scheidungsrecht
- Thema: Unterhalt - Auskunftpflicht gegenüber deutschen Behörden
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