Die Mutter eines 8jährigen aus Serbien möchte Unterhalt für das Kind einklagen. Der Vater lebt in Österreich und hat das Kind auch anrekannt.
Da der Vater nur in Österreich gemeldet ist soll Sie sich direkt an die Österreichische justiz melden.
Kann mich jemand über die Bestimmungen aufklären die ...
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- 29.02.2012, 07:51
- Forum: Ehe- und Scheidungsrecht
- Thema: Unterhalt für ein im Ausland lebendes uneheliches Kind
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