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- 12.09.2012, 12:29
- Forum: Recht Allgemein
- Thema: Irreführende aber gesetzeskonforme Vorgehen bekanntmachen
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- 12.09.2012, 10:02
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- 10.09.2012, 08:34
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Irreführende aber gesetzeskonforme Vorgehen bekanntmachen
Ich habe "blauäugig" eine Verlängerung des Mietvertrags unterschrieben, weil es auf dem Vertrag stand, dass es um eine Verlängerung des Grundliegenden Mietvertrags handelt.
Mir ist nicht eingefallen, dass die Verlängerung in Österreich ein Neuvertrag ist - mit erneuerten Kündigungsfrist. Über den ...
Mir ist nicht eingefallen, dass die Verlängerung in Österreich ein Neuvertrag ist - mit erneuerten Kündigungsfrist. Über den ...