Bezüglich der salvatorischen Klausel wurde bereits vom OGH festgehalten, dass diese in Mietverträgen unwirksam ist, da gröblich benachteiligende allgemeine Geschäftsbedingung iSd § 879 Abs. 3 ABGB. Und zwar unabhängig davon ob das KSchG zur Anwendung kommt (OGH sieht das KSchG bei Vermieter ...