Hallo
Aufgrund eines Rückstaus bei einer Kreuzung wurde Person A. mit einer Strafe von 70 Euro gesegnet, da A. laut dem Polizisten offiziell gesehen über Rot gefahren sein soll. Der Polizist gab eine Organstrafverfügung und Person A. Bezahlte dies am nächsten Morgen. Was der Polizist nicht bemerkte ...
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- 08.09.2015, 13:43
- Forum: Straßenverkehrsrecht
- Thema: Falsche Strafe, nachträgliche Änderung?
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