. Bemerkt der Empfänger erst nach der Übernahme, dass der Inhalt beschädigt oder nicht vorhanden ist, kann er das innerhalb einer Frist beim Zustellpostamt anzeigen. Tut er das nicht, ist das sein Versäumnis.
.
Vielen Dank für die Antwort.
Genau das hat der Händler nicht gemacht. Er hat es erst ...
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- 03.12.2015, 15:06
- Forum: Recht Allgemein
- Thema: Betrug?
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- 02.12.2015, 09:53
- Forum: Recht Allgemein
- Thema: Betrug?
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- Zugriffe: 2630
Betrug?
Hallo Liebes Form
Und zwar folgender Fall:
Ich habe über Internet bei einem Händler etwas gekauft. Ein Sammlerstück um ca.2900€. Anhand der Fotos, die der Händler ins Netz gestellt hat, hab ich die Ware für gut empfunden. So, Geld überwiesen, Tipp top, Ware erhalten. Dann musste ich feststellen ...
Und zwar folgender Fall:
Ich habe über Internet bei einem Händler etwas gekauft. Ein Sammlerstück um ca.2900€. Anhand der Fotos, die der Händler ins Netz gestellt hat, hab ich die Ware für gut empfunden. So, Geld überwiesen, Tipp top, Ware erhalten. Dann musste ich feststellen ...