Sind Sie der Lenker eines der in § 23 (3a) StVO genannten Kraftfahrzeuge (Taxi-, Mietwagen- und Gästewagen-Gewerbe, Krankentransportfahrzeug)? Wenn nein, dann gilt diese Privilegierungsnorm für Sie nämlich nicht.
Entschuldigung, ich hätte die Frage genauer auslegen sollen.
Ich meinte ob das ...
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- 13.02.2017, 12:08
- Forum: Straßenverkehrsrecht
- Thema: §24 1c StVO genaue Auslegung
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- 13.02.2017, 08:24
- Forum: Straßenverkehrsrecht
- Thema: §24 1c StVO genaue Auslegung
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§24 1c StVO genaue Auslegung
Hallo,
ich bin mir nicht sicher wie der folgende Text auszulegen ist:
(1) Das Halten und das Parken ist verboten:
d) unbeschadet der Regelung des § 23 Abs. 3a im Bereich von weniger als 5 m vom nächsten Schnittpunkt einander kreuzender Fahrbahnränder,
§23 (3a) Wenn die Sicherheit, Leichtigkeit ...
ich bin mir nicht sicher wie der folgende Text auszulegen ist:
(1) Das Halten und das Parken ist verboten:
d) unbeschadet der Regelung des § 23 Abs. 3a im Bereich von weniger als 5 m vom nächsten Schnittpunkt einander kreuzender Fahrbahnränder,
§23 (3a) Wenn die Sicherheit, Leichtigkeit ...