Hallo,
wir haben einen befristeten Mietvertrag (Nichtanwendungsbereich MRG), in dem nichts von einer vorzeitigen Kündigungsmöglichkeit erwähnt ist.
Meine Frage: kann ich als Mieter den Vertrag trotzdem mit einer gewissen Frist und ohne besondere Gründe vorzeitig kündigen?
Danke für die Hilfe.
LG ...
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- 13.03.2017, 13:06
- Forum: Mietrecht
- Thema: Kündigung befristeter MV im Nichtanwendungs-Bereich
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