Danke dass Sie sich die Zeit für eine Rückinfo genommen haben!
Da es sich hier um eine sehr delikate Unvernunft eines Lehrers und sehr unglückliche Umstände/Zufälle handelt kann ich leider nicht genau diese Angelegenheit schildern. Es ist daher im Moment vielleicht nicht ratsam gerade in der Schule ...
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- 08.02.2020, 11:15
- Forum: Recht Allgemein
- Thema: Schulrecht - Österreichische Gesetzesgebung für Lehrer - Datensicherheit
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- 08.02.2020, 09:57
- Forum: Recht Allgemein
- Thema: Schulrecht - Österreichische Gesetzesgebung für Lehrer - Datensicherheit
- Antworten: 3
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Schulrecht - Österreichische Gesetzesgebung für Lehrer - Datensicherheit
Hallo Zusammen,
ersuche Euch um Eure Hilfe.
Folgende Gesetzgebung gilt in D (Sachsen).
Die Nutzung von privater Hard- und Software in der Schule ist grundsätzlich nicht zulässig. In Ausnahmefällen sind alle in dieser Handreichung beschriebenen Maßnahmen auch für diese Technik sicherzustellen.
Sie ...
ersuche Euch um Eure Hilfe.
Folgende Gesetzgebung gilt in D (Sachsen).
Die Nutzung von privater Hard- und Software in der Schule ist grundsätzlich nicht zulässig. In Ausnahmefällen sind alle in dieser Handreichung beschriebenen Maßnahmen auch für diese Technik sicherzustellen.
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