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von eamishextent
20.05.2024, 09:48
Forum: Recht Allgemein
Thema: Auslegung: §1062 ABGB
Antworten: 2
Zugriffe: 8735

Re: Auslegung: §1062 ABGB


Der §1062 besagt: "Der Käufer hingegen ist verbunden, die Sache sogleich oder zur bedungenen Zeit zu übernehmen [...].".
Nach dem Wortlaut ist ja auszulegen, dass eine Annahmepflicht besteht. nA spricht man aber nur von einer Obliegenheit bezüglich der Annahme.

Meine Frage ist: Wie kommt man zu ...