Gem. § 5 (5) Zivildienstgesetz ist der Erwerb und Besitz von verbotenen Waffen, Kriegsmaterial und genehmigungspflichtigen Schusswaffen sowie das Führen von Schusswaffen für die Dauer von 15 Jahren untersagt.
- Nach dem Wortlaut ist nur der Erwerb und Besitz von verbotenen Waffen untersagt. Im ...
Die Suche ergab 1 Treffer
- 26.05.2024, 11:39
- Forum: Recht Allgemein
- Thema: Pfefferspray trotz Waffensperre?
- Antworten: 3
- Zugriffe: 8104