Hallo,
ich habe privat einen kleinen Stall für 4 Pferde, 2 Pferde könnte ich gegen Gebühr einstellen, dh. 2 Plätze sind zu vermieten. Ich habe keine Gewinnabsicht, also falle ich unter die Liebhabereiverordnung - theoretisch.
Ich habe keine Buchhaltung und keine Belege, nix. Was muss ich tun ...