das stimmt so schon, nur die Frage war ja, wenn Kündigungsentschädigung bezahlt werden muss, dann gibts kein Krankengeld:
Beispiel (fiktive Angaben!)
KE 15.7.-15.8.
UEL 15.8.-15.9.
EFZ 100 % bis 30.7.
EFZ 50 % bis 30.8.
bei dem o.a. Beispiel wird zwar die KE in dem Zeitraum vom 30.7.-30.8. um 50 ...
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- 08.01.2008, 22:23
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- Thema: Kündigungsentschädigung -> Krankengeld
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- 05.01.2008, 21:40
- Forum: Arbeitsrecht
- Thema: Kündigungsentschädigung -> Krankengeld
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- 28.12.2007, 21:30
- Forum: Arbeitsrecht
- Thema: Kündigungsentschädigung -> Krankengeld
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Kündigungsentschädigung -> Krankengeld
warum wird im Fall von mehr als 6 Wochen Krankenstand die Entgeltfortzahlung der Kündigungsentschädigung auf 50 % reduziert, wenn doch im Fall, dass KE bzw. UEL bezahlt werden muss, kein Krankengeld von der GKK ausbezahlt wird - fällt man wirklich um die restlichen 50 % um?
Ist das für jemanden ...
Ist das für jemanden ...
- 03.11.2007, 20:30
- Forum: Arbeitsrecht
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Arbeitnehmerrechte
offenbar kann hier doch niemand helfen - trotzdem danke den "Lesern"