Handelt sich es hier um ein Haus mit mehreren Mietern oder ein Haus mit einem einzigen Mieter?
Beste Methode ist als Hauseigentümer, gerichtlich dem Mieter zu kündigen (anders gehts sowieso nicht) und Anspruch als Verwandter, eine dringendes Wohnbedürfnis anzugeben, in diesem Falle der Sohn (muss ...
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- 21.02.2008, 20:03
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Hi!
Die Hausverwaltung ist nur der Verwalter, deswegen heisst ja auch Hausverwalter sie vertreten die Interessen des Hauseigentümers und die der Mieter. Grundlegend ist der Hauseigentümer ( einer oder mehrere)
diese müssen dieser zustimmen. Also auf gut Deutsch wenns dem Hauseigentümer nicht passt ...
Die Hausverwaltung ist nur der Verwalter, deswegen heisst ja auch Hausverwalter sie vertreten die Interessen des Hauseigentümers und die der Mieter. Grundlegend ist der Hauseigentümer ( einer oder mehrere)
diese müssen dieser zustimmen. Also auf gut Deutsch wenns dem Hauseigentümer nicht passt ...