Zum Halten (10 Minuten oder für die Dauer einer Ladetätigkeit) braucht lediglich ein Fahrstreifen freibeiben (entspricht 2,50 m).
Zum Parken müssen zwei Fahrstreifen freibleiben (entspicht 5 m).
mfg
Die Suche ergab 2 Treffer
- 08.06.2008, 14:37
- Forum: Straßenverkehrsrecht
- Thema: Strafe für Halten und Parken §24 STVO
- Antworten: 2
- Zugriffe: 5030
- 08.06.2008, 14:33
- Forum: Straßenverkehrsrecht
- Thema: Messung durch nachfahren
- Antworten: 2
- Zugriffe: 3154