Sitzstreik, passiver Widerstand...
§ 269 StGB Widerstand gegen die Staatsgewalt besagt ja, ohne den ganzen Absatz hier zitieren zu wollen, dass - wenn ich das richtig interpretiere - aktive Androhung oder tatsächliche Durchführung von Gewalt gegen die Staatsanwaltschaft ein strafbarer Tatbestand ...
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- 17.07.2008, 10:24
- Forum: Recht Allgemein
- Thema: Sitzstreik = Widerstand gegen die Staatsgewalt?
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