Re: Klage beim Landesgericht - Rechtsberatung ?
Verfasst: 10.02.2020, 17:37
Für einen Schadenersatzanspruch braucht es keinesfalls ein Strafverfahren!
Der Threadersteller meint eine Klage und keine Strafanzeige. Es wäre doch gut hier Rechtssuchenden, wenn man schon keine richtige Antwort parat hat, nicht irgendetwas (offensichtlich unrichtiges) zu antworten, sondern liebers nichts zu antworten.
An Justian:
Gehen Sie zum Amtstag, schildern Sie Ihre Angelegenheit und nehmen Sie Unterlagen mit. Bei Gericht wird der Sachverhalt aufgenommen und dem Richter zur Entscheidung vorgelegt. Wenn sie bedürftig sind und die Klage nicht aussichtlslos oder mutwillig ist, wird die Verfahrenshilfe genehmigt werden müssen.
Wenn Ihr Antrag auf Verfahrenshilfe abgewiesen wurde, können Sie gegen diesen Beschluss Rekurs erheben.
Der Threadersteller meint eine Klage und keine Strafanzeige. Es wäre doch gut hier Rechtssuchenden, wenn man schon keine richtige Antwort parat hat, nicht irgendetwas (offensichtlich unrichtiges) zu antworten, sondern liebers nichts zu antworten.
An Justian:
Gehen Sie zum Amtstag, schildern Sie Ihre Angelegenheit und nehmen Sie Unterlagen mit. Bei Gericht wird der Sachverhalt aufgenommen und dem Richter zur Entscheidung vorgelegt. Wenn sie bedürftig sind und die Klage nicht aussichtlslos oder mutwillig ist, wird die Verfahrenshilfe genehmigt werden müssen.
Wenn Ihr Antrag auf Verfahrenshilfe abgewiesen wurde, können Sie gegen diesen Beschluss Rekurs erheben.