Du hast anscheinend schon vergessen, dass Dich niemand um Deine Meinung über die Äußerungen anderer gefragt hat. Wenn jemand was unrichtiges verfasst, kann man sehr wohl korrigierend eingreifen. Aber seinen Senf dazu abgeben, das ins Persönliche geht, ist überaus unangebracht. Du wirkst auf mich, als würdest Du die Netiquette nicht kennen, wo es unter Punkt 1 auszugsweise heißt:
1. Vergessen Sie niemals, dass auf der anderen Seite ein Mensch sitzt!
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Ihre Nachricht kann nicht nur von Leuten im deutschsprachigen Raum
gelesen werden, sondern auf der ganzen Welt. Lassen Sie sich also
besser nicht zu verbalen Ausbrüchen hinreißen.
Bedenken Sie: Je ausfallender und unhöflicher Sie sich gebärden,
desto weniger Leute sind bereit, Ihnen zu helfen, wenn Sie selbst
einmal etwas brauchen.
Was in der Hinsicht ein öffentlicher Raum ist, da dürfte jeder so seine eigene Interpretation haben. Und meine habe ich kundgetan, indem ich einschränkend geschrieben habe:
"...sofern man es freiwillig besuchen und nutzen kann."
Und mit "man" habe ich immer die Öffentlichkeit gemeint und es wurde nie nur auf Mitglieder beschränkt.
Mir jetzt zu unterstellen, ich hätte nicht verstanden, was ein öffentlicher Raum ist, nur weil Du es im Bezug eines "örtlichen Musikvereins" anders siehst, empfinde ich als äußerst dreist. Eins kann ich Dir auch sagen, denn so eindeutig ist es nämlich in dem Fall wirklich nicht. Denn nicht einmal der ÖBV kann das mit der notwendigen Klarheit beantworten. Anscheinend braucht es dort solche Persönlichkeiten wie Dich, denn sonst würde man sich klarer positionieren.
Wie Du siehst, ist die Sache nicht so klar, wie Du denkst. Sich deshalb so respektlos zu benehmen, ist mehr als unangebracht. Vergiss nicht, ich habe nie pauschal behauptet, dass alle Musikvereine öffentlich sind. Du hingegen hast Dich zu der Behauptung verleiten lassen, dass die Räumlichkeiten eines Musikvereins nicht öffentlich sind, weil es nicht der Allgemeinheit zur Verfügung steht. Später hattest Du zurückgerudert und Dich vorsichtiger ausgedrückt, nachdem ein Musikverein
IN ALLER REGEL nicht öffentlich ist.
Was ich auch bedauere, dass Du den Appell der ÖBV herunterspielst, obwohl man sich auf die Hinweise der Regierung stützt, die die Verordnungen erlässt und durch die man Strafen ausfassen kann. Es bringt nichts über öffentlich/privat zu schwadronieren, wenn der Besuch von Freizeiteinrichtungen außerhalb des Wohnbereiches oder Veranstaltungen bzw. Zusammenkünfte in einer gewissen Weise verboten sind.
Auch wenn "im nicht öffentlichen Raum noch immer Treffen unter Sicherheitsmaßnahmen (Abstand halten,... ) erlaubt" gewesen sein sollen (Zitat Threadsteller), so bringt das alles nichts, wenn diese privaten Räume wegen anderer Gründe geschlossen halten sollten. Dort wo die Regierung Schutz vorgibt, fängt die Eigenverantwortung an.
Auch ich möchte die Diskussion nicht weiterführen, denn zu Deinem Fokus gibt es einen eigenen Thread. Und weil er es in Bezug auf die Pandemie wissen wollte, habe ich die Frage in eine andere Richtung gelenkt. Denn wenn örtliche Musikvereine wegen COVID-19 geschlossen haben, ist es appellierend auf die Eigenverantwortung eines jeden Einzelnen völlig irrelevant, ob das Vereinsgebäude öffentlich oder privat ist. Besonders wenn er Besucher oder Mitglied ist, was wir ja nicht wissen. Wenn er Betreiber wäre, lasse ich mir die Frage noch einreden. Nur da könnte man sich ein die Empfehlung des Verbandes orientieren.