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Biwakieren
Verfasst: 03.09.2003, 19:38
von JUSLINE
Mich würde interessieren, wie die gesetzliche Lage in Bezug auf biwakieren (ohne Zelt) geregelt ist. Oder ob man sich dabei in einem rechtsfreien Raum bewegt.
Vielen Dank
RE: Biwakieren
Verfasst: 03.09.2003, 22:47
von JUSLINE
in wien s. dazu die ortspolizeiliche kampierverordnung http://www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/rechtsvorschriften/html/i4550000.htm sowie die grünanlagenverordnung http://www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/rechtsvorschriften/html/l4700000.htm
auf strassen mit öffentlichem verkehr bräuchte man eine bewilligung zu deren benützung zu verkehrsfremden zwecken.
weiters interessant: forstrechtliche bestimmungen, privatrecht (wg. besitzstörung) und viele andere mehr...