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"öffentliche Agentien"

Verfasst: 17.01.2003, 18:18
von JUSLINE
Ich wurde einmal gefragt, was denn unter den in Artikel 10 Abs.1 Z 8 B-VG angeführten "öffentlichen Agentien" zu verstehen ist. Da ich es selbst nicht beantworten kann, stelle ich die Frage gerne ins Forum.

RE: "öffentliche Agentien"

Verfasst: 18.01.2003, 08:31
von DorisMihokovic
Da ich den entsprechenden Artikel nicht kenne, kann ich nicht beurteilen, ob die folgende Definition lt. Online-Brockhaus in diesem Zusammenhang passt.



Agens

Mehrzahl: Agentia, Agenzien; engl.: agent

Etym.: lat.

wirkendes Mittel, wirksames Prinzip; auch Krankheitserreger, krankheitserregender Stoff/Wirkung.




RE: "öffentliche Agentien"

Verfasst: 18.01.2003, 22:55
von JUSLINE
Ich fand doch noch unter http://members.aon.at/schiffahrt/historik/historik1.html einen Hinweis, nachdem die DDSG zu Zeiten der Monarchie "Agentien" im Ausland unterhielt. Offenbar dürfte man damals darunter eine Art von Niederlassungen, Vertretungen oder Repräsentanzen verstanden haben.

RE: "öffentliche Agentien"

Verfasst: 21.08.2003, 22:07
von JUSLINE
Agentien dürfte gleichbedeutend mit Agenturen sein - Vertretungen im In- und Ausland die nach heutiger Judikatur als öffentlich-rechtlich anzusehen sein dürften. Handelsniederlassungen etc.