Meinen Zweitwohnsitz, eine Altbauwohnung in einem Wiener Zinshaus, vermiete ich gelegentlich als Ferienwohnung. Ich bin Eigentümer.
Ich habe eine Anfrage eines ausländischen Mieters, der die Wohnung arbeitsbedingt für 6-8 Monate mieten will.
Ich vermiete zu einem Pauchaltarif inklusive aller Nebenkosten (Strom, Gas, Fernsehen, Internet, Telefongrundgebühr, wöchtenlich Bettwäsche- und Handtüchertausch und Reinigung)
Unterliegt dieses Mietverhältnis dem MRG?
Danke im Voraus für Auskünfte.
MRG für längerfristige Vermietung einer Ferienwohnung?
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Tschuri Cazzino
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Tschuri Cazzino
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Dankesehr
Vielen Dank für die Auskunft.
In Frage kommt in meinem Fall nur Z 3b, wobei ich in meinem Angebot darauf hinweisen werden, dass maximal 6 Monate ohne Verlängerungsoption in Frage kommen.
In Frage kommt in meinem Fall nur Z 3b, wobei ich in meinem Angebot darauf hinweisen werden, dass maximal 6 Monate ohne Verlängerungsoption in Frage kommen.
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