Frage zu: § 18 UGB
Frage zu: § 18 UGB
Nach StVO §13 (1) ist rechts in kurzem Bogen einzubiegen.Heißt das, dass man unbedingt die rechte Spur nehmen muss, auch wenn die Straße - in die man einbiegt - mindestens zwei Fahrstreifen in der relevante Fahrtrichtung hat? (Grund: Man will für das Linksabbiegen bei einer folgenden Kreuzung richtig eingeordnet sein.)Nach http://forummobilitaet.wordpress.com/2011/09/20/knifflige-verkehrssituationen-hatten-sies-gewusst/ kann man als Rechtsabbieger sie Spur frei wählen. Der Internetbeitrag bezieht sich allerdings auf Deutschland.
RE: Frage zu: § 18 UGB
Was hat den das mit dem UGB zu tun???
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