Frage zu: § 30 ASchG
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Gernot Buchegger
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- Registriert: 07.01.2015, 09:25
Frage zu: § 30 ASchG
Absatz 4 besagt, dass in Sanitäts und Umkleideräumen das Rauchen verboten ist.Das besagt, dass man auf Toiletten doch rauchen darf!Sollte es daher nicht Sanitärräume und anstatt Sanitätsräume heißen?Ich habe auch noch keine Firma gesehen in der es eigene Sanitätsräume gibt (Krankenanstalten ausgenommen)
RE: Frage zu: § 30 ASchG
Es heißt "Sanitätsräume" und es sind auch solche gemeint (siehe § 26 ASchG!)
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