Hier werden Fragen des Domain-Rechts, des Urheberrechts, des E-Commerce-Rechts, usw. diskutiert.
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Johann Hinterberger
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von Johann Hinterberger » 28.03.2017, 11:02
Müssen die Provider neuerdings in ihren ABG bzw. technischen Spezifikationen nicht auch die Mindestgeschweindigkeit angeben, dh nicht nur einen nur theoretisch erreichbaren "bis zu"-Wert?
Wo findet man dazu eine Gesetzesgrundlage?
Danke
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Andreas3
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von Andreas3 » 28.03.2017, 11:28
es gilt seit 2016 eine diesbezügliche EU-Verordnung: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32015R2120&from=DE
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Johann Hinterberger
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von Johann Hinterberger » 28.03.2017, 14:32
Also erst im Vertrag muss das angeführt sein (Art. 4 Abs. 1 lit d), und in der Vorstufe, somit in öffentlichen Ankündigungen, kann man das für den vergleichenden Kunden Wesentlichste (!) weg lassen?
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